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ProKeys Sono 61
Version: 1.0.0.1v3
Release Date: 24/03/2009
Applies to:
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| ProKeys Sono 61 |
Operating System(s):
Windows Vista 32-Bit, Windows XP SP2, Windows XP SP3, Windows Vista 32-Bit SP1, Windows Vista 32-Bit SP2
Hinweise:
This downloadable update:
* Replaces the Grand Piano and Bright Piano sounds with a newly crafted soundset based on a Steinway* Model D Concert Grand.
* The Vintage Electric Piano sound has also been tweaked to deliver that extra bit of “growl” just when you need it.
* The M-Audio sound design team spent months crafting and finessing the samples—resulting in an even finer playing and listening experience.
* Velocity curves have all been enhanced to offer a greater range of expression and perfect balance of control.
*The ProKeys Sono digital pianos are not connected with, or approved or endorsed by, the owners of the Steinway name. This name is used solely to identify the instruments emulated by the ProKeys Sono digital pianos.
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Hinweis: Mit dem Download dieses Treibers willigen Sie in den entsprechenden Lizenzvertrag ein. Den Vertrag finden Sie hier
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1.Lizenzgenehmigung (NUTZUNGSUMFANG):
Midiman, Inc. und M-Audio ("Lizenzgeber") gewähren dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche Recht zur Benutzung des Programms und/oder der Programmaktualisierung, auf welches diese Lizenz bezogen ist (die "Software"), einschließlich des Rechtes zur Benutzung der die Software begleitenden Dokumentendateien (die "Dokumentation") auf einem einzelnen Server (sofern es sich um eine serverbasierte Software handelt) oder einem einzelnen Computer oder Macintosh-Computer (sofern es sich um eine Software für PC oder Macintosh handelt) für einen einzelnen Nutzer. Der Nutzerist berechtigt, (1) Sicherheitskopie der Software zu erstellen, unter der Voraussetzung, dass (i) die Software auf einem einzelnen (1) Server oder PC oder Macintosh-Computer installiert wurde; dass (ii) die Software NICHT modifiziert wurde; dass (iii) alle Copyright-Vermerkeder Software erhalten bleiben; und dass (iv) der Nutzer die Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrags anerkennt. Der Nutzer ist berechtigt, die Software auf andere Computer zu übertragen, sofern die Software ausschließlich von ihm selbst und ausschließlich auf einem Computer genutzt wird. Die Software und die Dokumentation dürfen ausschließlich vom Lizenznehmer und seinen Angestellten und ausschließlich zu persönlichen oder internen Geschäftszwecken genutzt werden. Die geschäftliche Nutzung der Software und der Dokumentation im Rahmen des Dienstleistungsbetriebs oder zugunsten Dritter bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens Midiman, Inc. oder M-Audio.
2.Das Copyright verbleibt bei Midiman, Inc/M-Audio; eine Übertragung der Eigentumsrechte an den Lizenznehmer findet nicht statt:
Bei diesen Vertrag handelt es sich ausschließlich um eine Lizenzgenehmigung. Sämtliche Eigentumsrechte an der Software oder der Dokumentation sind dem Lizenzgeber vorbehalten. Die Nutzung der Software durch Personen, Firmen, Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften, Unternehmensgesellschaften, staatliche Behörden oder andere Körperschaften zu anderenals den Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrags ist strikt verboten und stellt eine Verletzung dieses Vertrags sowie der anwendbaren internationalen Urheberrechtsgesetzedar. Die Nutzung der in diesem Vertrag benannten Software und Dokumentation unterliegt den Urheberrechtsgesetzen der USA, den Übereinkünften von Bern und Buenos Aires, dem UCCsowie den sonstigen, mit den genannten Gesetzesquellen und Übereinkünften in Zusammenhang stehenden und aus diesen ableitbaren Abkommen und Übereinkünften. Sämtliche nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrags geregelten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
3.Einschränkungen (UNTERSAGUNGEN):
Dem Lizenznehmer ist es UNTERSAGT, die Software oder Teile der Software zu veröffentlichen, darzustellen, Dritten zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verpachten, zu modifizieren, zu leihen, zu vertreiben oder zu bearbeiten. Dem Lizenznehmer ist es ferner UNTERSAGT, die Software dem Reverse Engineering zu unterziehen, weiterzuentwickeln, zu dekompilieren, zu übersetzen, zu adaptieren oder zu disassemblieren oder, ausgehend vom Objektcode, den Quellcode der Software zu ermitteln. Der Lizenznehmer verpflichtet sich des Weiteren, die Software weder über Netzwerke noch zwischen Geräten etwelcher Art zu übertragen. Der vorliegende Lizenzvertrag unterliegt sämtlichen anwendbaren Gesetzen, gesetzlichen Bestimmungen, staatlichen Anordnungen und/oder sonstigen Bestimmungen der USA, den Export von Software und/oder Software-Information betreffend.Der Export der Software oder der Dokumentation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens des Lizenzgebers und darf ausschließlich im Rahmen der anwendbaren Gesetze, gesetzlichen Bestimmungen, Anordnungen und/oder unter Beachtung sonstiger anwendbarer Bestimmungen erfolgen.
4.Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen:
a. Da diese Leistung kostenfrei erbracht wird, kann der Lizenzgeber keine Garantie gewähren oder Zusicherungen hinsichtlich des Nutzens oder der Einsatzmöglichkeiten der Software oder der Dokumentation machen. Sollte die Software nicht die vom Lizenznehmer erwarteten Funktionen erfüllen, besteht der einzige Gewährleistungsanspruch des Lizenznehmers und die einzige Verpflichtung des Lizenzgebers im Rahmen dieser Gewährleistung in der Abstellung des Mangels oder, ganz nach Ermessen des Lizenzgebers, in der Erstattung des Kaufpreises desjenigen Produkts, mit dem die Software eingesetzt wurde. Die Nutzung der Software erfolgt auf eigene Gefahr. Diese beschränkte Gewährleistung stellt die einzige Gewährleistung des Lizenzgebers im Hinblick auf die Software dar. Die Software und die Dokumentation werden im Übrigen OHNE MÄNGELGEWÄHR geliefert. Im größtmöglichen gesetzlichen Umfang (bestimmte nationale Rechtsvorschriften gestatten keine Verzichtsklauseln oder Klauseln über den Ausschluss stillschweigender Gewährleistungsansprüche) schließt der Lizenzgeber alle übrigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungsansprüche, einschließlich des Anspruchs auf Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, aus. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung, für den Fall, dass die Funktionen der Software nicht den Anforderungen oder dem Bedarf des Lizenznehmers entsprechen. Ferner kann der Lizenzgeber keine Gewährleistungen für den fehlerfreien oder ununterbrochenen Betrieb der Software oder für die Abstellung von Mängeln oder Fehlern der Software oder für die Kompatibilität der Software mit anderen Plattformen übernehmen.
B DA DIESE LEISTUNG KOSTENFREI ERBRACHT WIRD, ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER KEINE HAFTUNG FÜR VORGÄNGE, HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGEN ODER MÄNGEL JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DIE DOKUMENTATION. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH INDIREKTE UND BESONDERE SCHÄDEN, STRAFE EINSCHLIEßENDER SCHADENSERSATZ ODER VERSCHÄRFTER SCHADENERSATZ FÜR GESCHÄFTSVERLUST, GEWINNVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER VERLUST GESCHÄFTLICH RELEVANTER DATEN- JEDOCH NICHT AUF DIESE BEGRENZT), DIE SICH IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER MIT DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG JEDER ART VON PROGRAMMEN, MIT DENEN DIE SOFTWARE EINGESETZT WIRD FÜR DEN LIZENZNEHMER ODER FÜR DRITTE ERGEBEN. IN DIESEM ZUSAMMENHANG SCHLIEßT DER LIZENZGEBER JEGLICHE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE DRITTER AUS, SELBST DANN, WENN DER LIZENZGEBER ZUVOR ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DES AUFTRETENS DERARTIGER SCHÄDEN UNTERRICHTET WAR. IM RAHMEN DIESER GEWÄHRLEISTUNG ODER IN ANDEREM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER DOKUMENTATION HAFTET DER LIZENZGEBER LEDIGLICH IN HÖHE DES KAUFPREISES DESJENIGEN PRODUKTS, MIT DEM DIE SOFTWARE ZUSAMMEN EINGESETZT WURDE (BEI ERSTKAUF) ODER, SOFERN ANWENDBAR, IN HÖHE DER FÜR DEN DOWNLOAD DER AKTUALISIERUNG ENTSTANDENEN KOSTEN. BESTIMMTE NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN GESTATTEN KEINE VERZICHTSKLAUSELN ODER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN ODER KLAUSELN ÜBER DEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR FOLGESCHÄDEN UND/ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN.
5.Einschränkungen für Benutzer im Dienste der Regierung der Vereinigten Staaten:
Für diese Software, einschließlich der Dokumentation, bestehen EINGESCHRÄNKTE NUTZUNGSRECHTE. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Zugänglichmachung durch die Regierung oder Regierungsbehörden unterliegt den in Unterparagraph (b)(3) der DFARS-Klausel 252,227-7013 über die Rechte bezüglich der Nutzung technischer Daten und Computersoftware bzw. den in Unterparagraph (c), (1) und (2) von Klausel 48 CFR 52,227-19 über die Rechte bezüglich der Nutzung kommerzieller Computersoftware genannten Einschränkungen (sowie entsprechenden Ergänzungen oder anderen Folgebestimmungen oder substantiell ähnlichen oder vergleichbaren Bestimmungen und/oder Einschränkungen).
6.Vertragsende:
Dieser Lizenzvertrag tritt in Kraft, sobald sich der Lizenznehmer per Klick auf "ICH NEHME DEN VERTRAG AN" oder eine ähnliche Wahloption im Anschluss an die hier aufgeführten Klauseln für die Annahme der Lizenzbestimmungen entscheidet. Der Lizenzvertrag bleibt bis Vertragsende in Kraft.Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jederzeit beenden. Bei Beendigung dieses Vertrags hat der Lizenznehmer alle in seinem Besitz befindlichen, von ihm verwahrten oder unter seiner Aufsicht genutzten Kopien der Software und der Dokumentation zu zerstören oder an den Lizenzgeber zurückzusenden. Verletzt oder missachtet der Lizenznehmer nach Einschätzung des Lizenzgebersdie vorstehend aufgeführten Lizenzbestimmungen, kann der Lizenzgeber vom Vertrag zurücktreten. Nach Mitteilung des Lizenzgebers über die Beendigung des Vertrags ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle in seinem Besitz befindlichen, von ihm verwahrten oder unter seiner Aufsicht genutzten Kopien der Software und der Dokumentation zu zerstören oder an den Lizenzgeber zurückzusenden und dem Lizenzgeber auf Anforderung die Zerstörung sämtlicher Kopien, einschließlich Sicherheitskopien,sowie sämtlicher Originale, schriftlich zu bestätigen. Sämtliche Bestimmungen über Vertraulichkeit, Eigentumsrechte, Geschäftsgeheimnisse und Verbot der Zugänglichmachung gelten über die Dauer des vorliegenden Vertrags hinaus weiter.
7. Sonstige Bestimmungen:
Ungeachtet möglicher Gesetzeskollisionen unterliegt die Auslegung und Verwaltung des vorliegenden Lizenzvertrags dem Recht des Staates Kalifornien. Gerichtsstand für die Austragung zivilrechtlicher Streitigkeiten, Prozesse und/oder Schiedsverfahren sind die Gerichte des Verwaltungsbezirks Los Angeles, Kalifornien.Der Lizenznehmer erklärt sich mit dieser Bestimmung einverstanden.Lizenzgeber und Lizenznehmer sind einzig durch den vorliegenden Lizenzvertrag verpflichtet. Änderungen der in ihm enthaltenen Bestimmungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages durch ein zuständiges Gericht für unwirksam oder nicht einklagbar erklärt werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle sind die übrigen Bestimmungen so zu verändern, dass eine Regelung getroffen wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich gewollten, aber unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.







